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Einwohnerkontrolle. Adressänderung / Umzug

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Stans oder innerhalb eines Gebäudes um?

Gemäss Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt (NAG, NG 122.1) ist auch der Umzug innerhalb einer Gemeinde oder eines Gebäudes meldepflichtig. Die Meldung hat innert 14 Tagen seit dem Eintritt des meldepflichtigen Sachverhaltes zu erfolgen (Art. 5 NAG).

Damit wir die Adresse in unserem Einwohner- und Steuerregister anpassen können, bitten wir Sie uns Ihre neue Adresse bekanntzugeben. Das können Sie entweder elektronisch unter eUmzugCH oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Stans machen.

Sobald wir Ihre Meldung erhalten haben, werden wir die Änderung bei uns im System vornehmen. Für die Adressänderung Ihrer privaten Korrespondenz sind Sie zuständig.

Wehrdienstpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden betreffend der Adressänderung zu melden.

Zivilschutzpflichtige haben sich beim Amt für Bevölkerungsschutz Nidwalden betreffend der Adressänderung zu melden.

Bei schulpflichtigen Kindern ist der Umzug bei der Schuladministration zu melden.

Ausländische Staatsangehörige

Bitte melden Sie sich unter Vorlage des Ausländerausweises beim Amt für Migration.

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