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Einwohnerdienste und Bescheinigungen

Umzug

Anmeldung / Zuzug

Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Schweizer Staatsangehörige Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger melden sich innert 14 Tagen elektronisch a…

Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Schweizer Staatsangehörige

Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger melden sich innert 14 Tagen elektronisch auf dem Portal eUmzugCH an.

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Heimatschein
  • Falls Sie Kinder haben: Familienbüchlein/Familienausweis oder Geburtsschein der Kinder, Scheidungsurteil/Gerichtsurteil über die elterliche Sorge
  • Nachweis der obligatorischen Krankenkasse (Krankenkassenkarte oder Krankenversicherungspolice)
  • Kopie Miet- oder Untermietvertrag

 

Wehrdienstpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden anzumelden.

Zivilschutzpflichtige haben sich beim Amt für Bevölkerungsschutz Nidwalden anzumelden.

Ausländische Staatsangehörige

Bitte melden Sie sich unter Vorlage des Ausländerausweises beim Amt für Migration an.

Zur besonderen Beachtung für alle Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger

Bei schulpflichtigen Kindern ist der Zuzugbei der Schuladministration zu melden.

Feuer- und Elementarversicherung für Gebäude und Mobiliar sind im Kanton Nidwalden obligatorisch. Zuständig ist die Nidwaldner Sachversicherung, Riedenmatt 1,  6371 Stans, Tel. 041 618 50 50.

 

Wohnsitzbestätigung

Schweizer Staatsangehörige Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit, zur Anmeldung für eine Weiterbildung oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gern…

Schweizer Staatsangehörige
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit, zur Anmeldung für eine Weiterbildung oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung direkt am Schalter beziehen, telefonisch oder über den Online-Schalter bestellen.

Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsanghörige bestellen Ihre Wohnsitzbestätigung direkt beim Amt für Migration, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, Telefon 041 618 44 90.

Adressänderung / Umzug

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Stans oder innerhalb des Gebäudes um? Schweizer Staatsangehörige Bitte melden Sie uns die Adressänderung innert 14 Tagen per Telefon, elektronisch u…

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Stans oder innerhalb des Gebäudes um?

Schweizer Staatsangehörige
Bitte melden Sie uns die Adressänderung innert 14 Tagen per Telefon, elektronisch unter eUmzugCH oder persönlich am Schalter.

Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben:
• Datum der Adressänderung
• Neue Adresse
• Name der Mitbewohner / Untermieter
• Stockwerk und Anzahl Zimmer der Wohnung
• Evt. Vormieter der Wohnung

Bitte stellen Sie uns eine Kopie vom Miet- oder Untermietvertrag zu.

Wehrdienstpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden betreffend der Adressänderung zu melden.

Zivilschutzpflichtige haben sich beim Amt für Bevölkerungsschutz Nidwalden betreffend der Adressänderung zu melden.

Bei schulpflichtigen Kindern ist der Umzug bei der Schuladministration zu melden.

Ausländische Staatsangehörige

Bitte melden Sie sich unter Vorlage des Ausländerausweises beim Amt für Migration.

 

Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Schweizer Staatsangehörige Bitte melden Sie den Wegzug innert 14 Tagen bei der Gemein…

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Schweizer Staatsangehörige

Bitte melden Sie den Wegzug innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Stans, Einwohnerkontrolle, damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können. Das können Sie entweder elektronisch unter eUmzugCH oder direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle machen. Wenn Sie sich elektronisch abmelden, können Sie gleich die Anmeldeformalitäten Ihrer neuen Wohngemeinde in einem Schritt vornehmen. Ist ein Heimatschein bei uns hinterlegt, wird dieser direkt an die Einwohnerkontrolle der neuen Wohngemeinde zugestellt.

Bei einem Wegzug ins Ausland kommen Sie bitte persönlich bei uns am Schalter vorbei.

Wehrdienstpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden abzumelden.

Zivilschutzpflichtige haben sich beim Amt für Bevölkerungsschutz Nidwalden abzumelden.

Ausländische Staatsangehörige

Bitte melden Sie sich unter Vorlage des Ausländerausweises beim Amt für Migration ab.

Schulpflichtige Kinder

Bei schulpflichtigen Kindern ist der Wegzug bei der Schuladministration zu melden.

Heimatausweis

Der Heimatausweis, auch Interimsausweis genannt, gilt als Ausweispapier für Aufenthalter (z. B. Studien-, Wochen- oder Heimaufenthalt). Dieser wird am Aufenthaltsort hinterlegt. Der H…

Der Heimatausweis, auch Interimsausweis genannt, gilt als Ausweispapier für Aufenthalter (z. B. Studien-, Wochen- oder Heimaufenthalt). Dieser wird am Aufenthaltsort hinterlegt.

Der Heimatausweis ist ein Ausweispapier, das in den nachfolgend erwähnten Fällen bei der Einwohnerkontrolle des Wochenaufenthaltsortes zu hinterlegen ist:

  • Personen, die sich während der Woche anderorts beruflich aufhalten und an den Wochenenden an den Wohnsitz zurückkehren (Wochenaufenthalter).
  • Personen, die sich saisonbedingt beruflich andernorts aufhalten und nach Beendigung der Saison an den Wohnsitz zurückkehren.
  • Studierende und Personen mit längerem Anstalts- oder Sanatoriumsaufenthalt, Ausweispapier am Anstaltsort, sofern die Aufenthaltsgemeinde dies verlangt.
  • Personen, die mehr als an einem Ort Niederlassung haben, für die sogenannte Nebenniederlassung.

 

Der Heimatausweis wird von der Einwohnerkontrolle des Wohnsitzes ausgestellt. Dieser ist befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr an die Wohnsitzgemeinde ist dieser der Einwohnerkontrolle sofort zurückzugeben.

Für die Ausstellung des Heimatausweises benötigen wir von Ihnen die Aufenthaltsadresse sowie die Aufenthaltsdauer. Ein Wochenaufenthalt kann in der Regel nicht begründet werden, wenn sich Ihr dauernder Lebensmittelpunkt in der Aufenthaltsgemeinde befindet.

Grundbuchauszüge

Bei Grundbuchauszügen handelt es sich um Beschriebe der Grundstücke. Daraus sind die Grösse des Grundstückes, Eigentümer, Dienstbarkeiten, Vormerkungen, Anmerkungen und Grundpfandrechte …
Bei Grundbuchauszügen handelt es sich um Beschriebe der Grundstücke. Daraus sind die Grösse des Grundstückes, Eigentümer, Dienstbarkeiten, Vormerkungen, Anmerkungen und Grundpfandrechte ersichtlich.

Dabei wird zwischen einem vollständigen Auszug und einem Teil-Auszug (ohne Vormerkungen und Grundpfandrechte) unterschieden. Teil-Auszüge werden vor allem für Baueingaben erstellt.

Für Auszüge aus den Grundbuchplänen (Katasterplänen) ist nicht das Grundbuchamt zuständig, sondern die mit der Grundbuchvermessung beauftragte Trigonet AG in Stans (www.trigonet.ch).
Die Pläne können auch direkt selber heruntergeladen werden (unter www.gis-daten.ch / KARTEN / Plan für das Grundbuch).

Amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften

Für eine amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften bitte vorgängig einen Termin vereinbaren. (Tel. 041 619 01 00) Beurkundungsverordnung 268.11/268.12 Beglaubigung ei…

Für eine amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften bitte vorgängig einen Termin vereinbaren. (Tel. 041 619 01 00)

Beurkundungsverordnung 268.11/268.12

Beglaubigung einer Abschrift / Kopie

Bescheinigung, dass die Abschrift oder Kopie mit dem der Urkundsperson vorgewiesenen oder von ihr selbst hergestellten Schriftstück übereinstimmt.

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Die Gemeindeschreiberin beglaubigt Unterschriften, Abschriften und Übersetzungen. Bitte bringen Sie immer das Originaldokument mit. Weisen Sie sich mit einem Personaldokument (Pass oder ID) aus.

Amtliche Beglaubigung einer Unterschrift
Die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung, dass die Unterschrift in Gegegenwart des Beglaubigenden angebracht oder von jenem, der sie angebracht hat, als seine Unterschrift anerkannt worden ist.

Amtliche Beglaubigung einer Abschrift
Die amtliche Beglaubigung einer Abschrift besteht in der Bescheinigung, dass diese mit einem dem Beglaubigenden vorgewiesenen Dokument übereinstimmt. Gleiches gilt für Kopien aus einem Dokument. Die Kopien werden direkt auf der Gemeinde erstellt.

Amtliche Beglaubigung einer Übersetzung
Die amtliche Beglaubigung der Übersetzung eines Dokumentes besteht in der Bescheinigung des Beglaubigenden, dass die Übersetzung richtig ist. Nimmt der Beglaubigende die Übersetzung nicht selber vor, so zieht er einen Übersetzer bei. Dieser hat auf der Übersetzung ihre Richtigkeit unterschriftlich zu bestätigen.


Gebühren für Beglaubigung einer Abschrift / Kopie:
Von Dritten hergestellte Kopien und Auszüge:
CHF 20.-- für die erste Seite und CHF 5.-- für jede weitere Seite

Achtung: Wenn die Kopien von Dritten hergestellt werden, muss von den Mitarbeitern der Verwaltungsdienste überprüft werden, ob die Kopien mit dem Original übereinstimmen.

Von der Gemeinde hergestellte Kopien und Auszüge:
CHF 10.-- für die erste Seite und CHF 2.-- für jede weitere Seite.


Gebühren für Unterschriftenbeglaubigung:
CHF 25.-- je Unterschrift

Bei gleichzeitiger Beglaubigung mehrerer Unterschriften auf demselben Schriftstück beträgt die Gebühr CHF 25.-- für die erste und CHF 10.-- für jede weitere Unterschrift.
(z.B. 3 Unterschriften = CHF 45.--)

Zugehörige Objekte