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Einwohnerkontrolle. Freiwillige Trennung
Eine freiwillige Trennung bedeutet eine Änderung Ihrer Personendaten.
Gemäss Art. 4 Abs. 3 und Art. 5 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt NAG (122.11) in Verbindung mit §1 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Niederlassung und Aufenthalt NAV sind Sie verpflichtet, Änderungen Ihrer Personendaten innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle Stans zu melden.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular freiwillige Trennung bringen Sie entweder persönlich am Schalter vorbei, senden uns dieses per Post zu oder werfen es in den Briefkasten beim Gemeindehaus.
Gemeinde Stans
Einwohnerkontrolle
Stansstaderstrasse 18
Postfach
6371 Stans
Bei Fragen können Sie gerne mit der Einwohnerkontrolle Stans Kontakt (Tel. 041 619 01 00, gemeindeverwaltung@stans.nw.ch) aufnehmen.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zentrale Dienste | 041 619 01 00 | gemeindeverwaltung@stans.nw.ch |