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Hinterlegungsstelle für Verfügungen von Todes wegen und für Vorsorgeaufträge. Vertretungsvollmacht PDF
Seit 1. Januar 2019 sind im Kanton Nidwalden die Gemeinden zuständig für die Hinterle-gungsstelle von Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge) und von Vor-sorgeaufträgen.
Gestützt auf das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB, NG 211.1) sind die Wohnsitz-gemeinden für die rechtmässige Entgegennahme, Aufbewahrung und Herausgabe dieser Doku-mente zuständig und verantwortlich. Bei der Gemeindeverwaltung Stans wird die Hinterlegungs-stelle bei den Zentralen Diensten geführt. Die hinterlegten Dokumente werden im Einwohnerregister der betroffenen Person vermerkt.
Informationen
- Datum
- 1. Januar 2019
Dokumente
Name | |||
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Vertretungsvollmacht (PDF, 166.83 kB) | Download | 0 | Vertretungsvollmacht |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zentrale Dienste | 041 619 01 00 | gemeindeverwaltung@stans.nw.ch |