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Todesfall und Bestattung

Todesfall

Ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ist ein trauriges, sehr einschneidendes Ereignis. Der Tod einer nahestehenden Person kann Menschen lähmen, aber auch Stress auslösen. Was tun? Wen orientieren?

Wir unterstützen die Hinterblieben bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei.

Todesfall

Zivilstandsamt Jeder Todesfall ist innert 2 Tagen dem Zivilstandsamt des Todesortes anzuzeigen. Das Spital und die Wohnheime melden einen Todesfall schriftlich dem zuständigen Zivils…

Zivilstandsamt
Jeder Todesfall ist innert 2 Tagen dem Zivilstandsamt des Todesortes anzuzeigen.

Das Spital und die Wohnheime melden einen Todesfall schriftlich dem zuständigen Zivilstandsamt. Die Verwaltung stellt dem Zivilstandsamt den ärztlichen Todesschein direkt zu. Die Angehörigen können das Familienbüchlein per Post zustellen.

Ein zu Hause eingetretener Todesfall melden die nächsten Angehörigen, unter Vorlage des ärztlichen Todesscheines und des Familienbüchleins, persönlich beim Zivilstandsamt des Todesortes.

Bestellungen von schweizerischen und internationalen Todesscheinen können Sie aufgeben via Tel. 041 618 72 60 oder via E-Mail: zivilstandsamt@nw.ch


Pfarramt
Für die kirchliche Bestattung nehmen die Hinterbliebenen mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt auf.

Bei einer Urnenbestattung ist zu beachten, dass zuerst das Datum für die Kremation festgelegt wird.


Friedhofverwaltung
Für die Wahl des Grabes (Einzel-, Familien- oder Urnengrab) ist mit der Friedhofverwaltung, Stansstaderstrasse 18, 6370 Stans, Tel. 041 619 01 12, Kontakt aufzunehmen.

Weitere Auskünfte erteilt die Gemeinde Stans, Friedhofverwaltung, Stansstaderstrasse 18, 6370 Stans, Tel. 041 619 01 12 oder per E-Mail: gemeindeverwaltung@stans.nw.ch


Erbschaftsamt
Bei jedem Todesfall ist das Erbschaftsamt am Wohnsitz der/des Verstorbenen verpflichtet, ein Nachlassinventar zu Handen der Steuerbehörde aufzunehmen. Das Erbschaftsamt Stans setzt sich in jedem Fall mit den Hinterbliebenen schriftlich in Verbindung. Vorhandene Testamente und Ehe- und Erbverträge sind unverzüglich nach dem Todesfall im Original ungeöffnet dem Erbschaftsamt Stans zu übergeben.

Weitere Auskünfte erteilt die
Gemeinde Stans
Erbschaftsamt
Stansstaderstrasse 18
6370 Stans

Tel. 041 619 01 12

 

Todesfall zu Hause
Todesfall im Spital oder Heim
Aussergewöhnlicher Todesfall

Todesfall zu Hause

Stirbt eine Person zu Hause ist der/die beigezogene Arzt/Ärztin zu benachrichtigen. Diese/r stellt die ärztliche Bescheinigung des Todes aus. Die Angehörigen melden den Todesfall mit di…

Stirbt eine Person zu Hause ist der/die beigezogene Arzt/Ärztin zu benachrichtigen. Diese/r stellt die ärztliche Bescheinigung des Todes aus.

Die Angehörigen melden den Todesfall mit dieser ärztlichen Todesbescheinigung innert zwei Tagen beim Zivilstandsamt. Die Anmeldung muss persönlich durch die Angehörigen oder eine bevollmächtigte Person erfolgen.    Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:  -  das Original der ärztlichen Todesbescheinigung -  gültiger Pass oder gültige Identitätskarte (von Ihnen selbst, anmeldende Person) -   Schweizerisches Familienbüchlein oder Familienausweis (falls vorhanden)   Falls die verstorbene Person ausländische Staatsangehörige war, erkundigen Sie sich bitte direkt bei uns, welche Dokumente notwendig sind, dass der Todesfall beurkundet werden kann.   Bestattungswesen Die Angehörigen melden sich bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung betreffend Grabeinteilung und Graböffnung.   Überführen einer Leiche ins Ausland

Zur Überführung der Leiche oder der Urne ins Ausland müssen mehrere Schritte unternommen werden. Die Bestattungsinstitute sind Ihnen gerne behilflich. 

Todesfall im Spital oder Heim

Stirbt eine Person im Spital oder Heim wird die ärztliche Bescheinigung des Todes vom zuständigen Arzt / von der zuständigen Ärztin ausgestellt. Die ärztliche Todesbescheinigung wird in …

Stirbt eine Person im Spital oder Heim wird die ärztliche Bescheinigung des Todes vom zuständigen Arzt / von der zuständigen Ärztin ausgestellt. Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt vom Spital oder Heim innert 2 Tagen an das zuständige Zivilstandsamt gesandt.  

  Falls Sie ein schweizerisches Familienbüchlein oder einen Familienausweis haben, kann dies zur Nachtragung an uns eingereicht werden. Sie können dies per Post oder auch persönlich bei uns vorbei bringen. Bei Bedarf kann auch eine Todesurkunde (kostenpflichtig) bei uns bestellt werden. Sie können dies entweder telefonisch oder auch per Online-Formular erledigen.   Falls die verstorbene Person ausländische Staatsangehörige war, erkundigen Sie sich bitte direkt bei uns, welche Dokumente notwendig sind, dass der Todesfall beurkundet werden kann.

 

Bestattungswesen

Die Angehörigen melden sich bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung betreffend Grabeinteilung und Graböffnung.

 

Überführen einer Leiche ins Ausland

Zur Überführung der Leiche oder der Urne ins Ausland müssen mehrere Schritte unternommen werden. Die Bestattungsinstitute sind Ihnen gerne behilflich. 

 

Bestattungen

Ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ist ein trauriges, sehr einschneidendes Ereignis. Der Tod einer nahestehenden Person kann Menschen lähmen, aber auch Stress auslösen. W…
Ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ist ein
trauriges, sehr einschneidendes Ereignis. Der Tod einer
nahestehenden Person kann Menschen lähmen, aber auch
Stress auslösen. Was tun? Wen orientieren?

Wir unterstützen die Hinterblieben bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei.

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