Inhalt

Todesfall

Zivilstandsamt
Jeder Todesfall ist innert 2 Tagen dem Zivilstandsamt des Todesortes anzuzeigen.

Das Spital und die Wohnheime melden einen Todesfall schriftlich dem zuständigen Zivilstandsamt. Die Verwaltung stellt dem Zivilstandsamt den ärztlichen Todesschein direkt zu. Die Angehörigen können das Familienbüchlein per Post zustellen.

Ein zu Hause eingetretener Todesfall melden die nächsten Angehörigen, unter Vorlage des ärztlichen Todesscheines und des Familienbüchleins, persönlich beim Zivilstandsamt des Todesortes.

Bestellungen von schweizerischen und internationalen Todesscheinen können Sie aufgeben via Tel. 041 618 72 60 oder via E-Mail: zivilstandsamt@nw.ch


Pfarramt
Für die kirchliche Bestattung nehmen die Hinterbliebenen mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt auf.

Bei einer Urnenbestattung ist zu beachten, dass zuerst das Datum für die Kremation festgelegt wird.


Friedhofverwaltung
Für die Wahl des Grabes (Einzel-, Familien- oder Urnengrab) ist mit der Friedhofverwaltung, Stansstaderstrasse 18, 6370 Stans, Tel. 041 619 01 12, Kontakt aufzunehmen.

Weitere Auskünfte erteilt die Gemeinde Stans, Friedhofverwaltung, Stansstaderstrasse 18, 6370 Stans, Tel. 041 619 01 12 oder per E-Mail: gemeindeverwaltung@stans.nw.ch


Erbschaftsamt
Bei jedem Todesfall ist das Erbschaftsamt am Wohnsitz der/des Verstorbenen verpflichtet, ein Nachlassinventar zu Handen der Steuerbehörde aufzunehmen. Das Erbschaftsamt Stans setzt sich in jedem Fall mit den Hinterbliebenen schriftlich in Verbindung. Vorhandene Testamente und Ehe- und Erbverträge sind unverzüglich nach dem Todesfall im Original ungeöffnet dem Erbschaftsamt Stans zu übergeben.

Weitere Auskünfte erteilt die
Gemeinde Stans
Erbschaftsamt
Stansstaderstrasse 18
6370 Stans

Tel. 041 619 01 12

 

Todesfall zu Hause
Todesfall im Spital oder Heim
Aussergewöhnlicher Todesfall

Zugehörige Objekte