Inhalt
Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Schweizer Staatsangehörige
Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Stans, Einwohnerkontrolle, am Schalter, damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können. Bringen Sie den Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein oder einen Personalausweis (Pass / Identitätskarte) mit, damit wir Ihnen die Schriften (Heimatschein) aushändigen können.
Wehrdienstpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden abzumelden.
Zivilschutzpflichtige haben sich beim Amt für Bevölkerungsschutz Nidwalden abzumelden.
Ausländische Staatsangehörige
Bitte melden Sie sich unter Vorlage des Ausländerausweises beim Amt für Migration.
Schulpflichtige Kinder
Bei schulpflichtigen Kindern ist der Wegzug bei der Schuladministration zu melden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zentrale Dienste | 041 619 01 00 | gemeindeverwaltung@stans.nw.ch |
Name | |
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Einwohnerkontrolle. Abmeldung / Wegzug | Online-Formular |