Einwohnerkontrolle. Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Bitte melden Sie den Wegzug innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Stans, Einwohnerkontrolle, damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können. Das können Sie entweder elektronisch unter eUmzugCHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle machen. Wenn Sie sich elektronisch abmelden, können Sie gleich die Anmeldeformalitäten Ihrer neuen Wohngemeinde in einem Schritt vornehmen.
Bei einem Wegzug ins Ausland kommen Sie bitte persönlich bei uns am Schalter vorbei.
Wehrdienstpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Kreiskommando NidwaldenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abzumelden.
Zivilschutzpflichtige haben sich beim Amt für Militär und ZivilschutzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abzumelden.
Bitte melden Sie sich unter Vorlage des Ausländerausweises beim Amt für MigrationExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ab.
Schulpflichtige Kinder
Bei schulpflichtigen Kindern ist der Wegzug bei der SchuladministrationExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu melden.
Aktionen
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Zentrale Dienste | 041 619 01 00 | gemeindeverwaltung@stans.nw.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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