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Erbschaftsamt. Nachlassinventar. Anleitung Vermögensverzeichnis
Bei jedem Todesfall ist das Erbschaftsamt am Wohnsitz der/des Verstorbenen verpflichtet, ein Nachlassinventar zu Handen der Steuerbehörde aufzunehmen. Die Erbschaftsamt Stans setzt sich in jedem Fall mit den Hinterbliebenen schriftlich in Verbindung. Vorhandene Testamente und Ehe- und Erbverträge sind unverzüglich nach dem Todesfall im Original ungeöffnet dem Erbschaftsamt Stans zu übergeben.
Weitere Auskünfte erteilt die
Gemeindeverwaltung Stans
Erbschaftsamt
Stansstaderstrasse 18
6371 Stans
Tel. 041 619 01 00
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales / Gesundheit / Erbschaft | 041 619 01 10 | erbschaft-soziales@stans.nw.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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