Gute Voraussetzungen für die Zukunft schaffen
Von Mauro Truttmann
Das Wohnhaus Mettenweg erfüllt einen wichtigen öffentlichen Auftrag und trägt wesentlich zur stationären Pflegeversorgung in Stans und im Kanton Nidwalden bei. Damit es diese Aufgabe auch künftig bedarfsgerecht erfüllen kann, sollen der Betrieb und das Gebäude des neuen Wohnhauses sowie der Franzosengaden in eine neu zu gründende gemeinnützige Aktiengesellschaft überführt werden.
Anforderungen steigen
Hintergrund sind die steigenden Anforderungen in der Langzeitpflege. Der zunehmende Pflegebedarf, der Fachkräftemangel, höhere Qualitätsanforderungen und komplexe Finanzierungsfragen verlangen zunehmend Flexibilität. Heute ist das Wohnhaus Mettenweg Teil der Gemeindeverwaltung. Dadurch sind auch betriebliche Entscheide teilweise an politische und verwaltungsinterne Abläufe gebunden. Eine eigenständige Trä- kürzere Entscheidungswege und eine gezielte fachliche Führung ermöglichen. Das Wohnhaus könnte dadurch beispielsweise schneller auf neue Bedürfnisse reagieren, Kooperationen eingehen oder Investitionen eigenständig planen.
AG, aber nicht Privatisierung
Die geplante Auslagerung bedeutet keine Privatisierung des öffentlichen Auftrags. Vorgesehen ist eine gemeinnützige Aktiengesellschaft. Allfällige Überschüsse sollen im Unternehmen verbleiben und für den Betrieb, die Qualität und die Weiterentwicklung der Angebote eingesetzt werden. Auch künftig soll die Gemeinde massgeblichen Einfluss ausüben können. Der Boden bleibt in ihrem Eigentum und wird der neuen Gesellschaft im Baurecht zur Verfügung gestellt. Mit Statuten, Eigentümerstrategie und Leistungsauftrag sollen der gemeinnützige Zweck, die Qualität und die öffentliche werden. Die Gemeinde würde den Betrieb nicht mehr unmittelbar selbst führen, behält aber 100% der Aktien und kann somit die strategische Entwicklung der AG weiterhin überwachen.
Gemeindeversammlung 2027
Auch der Franzosengaden soll in die neue Gesellschaft überführt werden. Damit entstehen räumliche Möglichkeiten für die langfristige Entwicklung der Angebote. Welche Nutzung sich daraus ergibt, ist derzeit noch offen. Der Gemeinderat hat den Grundsatzentscheid getroffen, die Auslagerung vorzubereiten. Zurzeit werden die rechtlichen, finanziellen, organisatorischen und personellen Grundlagen erarbeitet. Das letzte Wort hat die Stanser Bevölkerung: Voraussichtlich im Herbst 2027 wird sie über das Geschäft entscheiden können.