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Mehr Spiel und Sicherheit dank Begegnungszonen

4. September 2025
Im September verwandeln sich die Gassen des Stanser Ortskerns förmlich zu einer Begegnungszone. Was dies für das Miteinander von Fussgängern und Autos in den Gässchen mit Tempo 20 bedeutet, das erläutert Verkehrspolizist René Geisser.

von Delf Bucher

Im September wird es so weit sein: Bautrupps rücken an, um im Gewirr der Gassen des Stanser Ortskerns die Tafeln mit dem blauen Grund und der rot umkreisten 20 zu verankern. Statt mit Tempo 30 soll es nun gemächlich mit 20 durch Schmiedgasse, Spittelgasse, Pfauengasse, Spielgasse, Marktgasse, Mürgstrasse und über den Rathausplatz gehen. Bevor aber die Arbeiten starten, hatte der Verkehrspolizist René Geisser viel zu tun. Als «Fachverantwortlicher Bewilligung» ist es seine Aufgabe, alles, was Strassen-Signalisation betrifft, zu organisieren und die eingegebenen Kon­zepte der Gemeinde zu prüfen, bevor er sie der Justiz- und Sicherheitsdirektorin des Kantons, Karin Kayser, vorlegt.

Viele Fussgänger-Vorrechte
Nun blättert Geisser in seinem dicken Band mit Strassenverkehrsgesetz und Verordnungen, in dem auch der ganze Schilderwald Schweizer Verkehrszei­chen illustriert ist. Da ist sie schon, die grosse Tafel, welche die Begegnungszone signalisiert. Der Fussgänger ist darauf grösser aufgemalt als das Auto. «Dem Fussgänger kommen in der Begegnungs­zone besondere Privilegien zu. Er darf sich überall bewegen, ist vortrittsberechtigt und die Autofahrer dürfen nur auf markierten Parkfeldern ihren PW abstellen», erläutert Geisser.

Selbst Velos sind in dieser Zone zum Bremsen angehalten. Aber bedingungs­los seien die Vorrechte der Fussgänger, Trottinettfahrer und Skater allerdings nicht, erläutert Geisser und liest aus sei­ner Gesetzessammlung vor. Dort wird in Art. 22 b der Signalisationsverordnung festgehalten, dass den Passanten das unnötige Behindern von Autos nicht er­laubt ist.

Mehr Verkehrssicherheit
Für die Durchsetzung der neuen Rege­lung sieht der Verkehrspolizist keine grossen Probleme: «Im historischen Ortskern sind die Gassen so eng, dass es schwierig ist, mehr als 20 oder 30 Kilo­meter pro Stunde zu fahren.» Aber wenn der Volksmund auch gerne von Spiel­strasse spricht, werden sich die Gassen kaum zu wirklichen Spielzonen verwan­deln. Zu dieser Einschätzung kommt zumindest Emanuel Steiner, Vater von zwei Kindern. Seine Erfahrungen hat der Anwohner in der Nägeligasse gesam­melt, in der es schon vor Jahren hiess: «Slow down und fahr 20!» – «In meiner Kindheit war in der Nägeligasse zwar noch Tempo 50 erlaubt, aber wir hatten mehr Raum zum Spielen. Einfach weil es nicht so viel Verkehr gab.»

Immerhin ist ein Vorteil für Kinder wie für ältere Menschen in der Begegnungs­zone nicht von der Hand zu weisen: Das Sicherheitsniveau steigt, wie Stu­dien zeigen. Bei 20 Kilometer sind die Bremswege kürzer und bei reduzierter Geschwindigkeit sind mögliche Verlet­zungsfolgen geringer.

Tempo-20-Zone
Was gilt eigentlich in der Tempo-20-Zone? (Foto: Delf Bucher)