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Kaminfeger und Feuerungskontrolleur
Die Unterhaltspflicht liegt neu vollständig beim Gebäudeeigentümer. Er sorgt für die sicherheitstechnische Wartung durch eine zugelassene Fachperson, lässt Mängel beheben und dokumentiert die geleistete Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie unter www.sichere-sache.ch und www.umwelt.nw.ch
öffentliche Zulassungsliste Kaminfeger
öffentliche Zulassungsliste Feuerungskontrolleur