Inhalt
Kulturkommission Stans. Beiträge
- Einmalige Produktionsbeiträge an einzelne Projekte (z.B. Theater, Filme, Konzerte, Literatur, bildende Kunst, Kataloge, CD‘s, Fachpublikationen etc.)
- Sachleistungen (Infrastruktur und Dienstleistungen der Gemeinde).
- Defizitgarantien an Einzelveranstaltungen oder Saisonprogramme.
- Werkaufträge (z.B. künstlerische Gestaltung von öffentlichen Bauvorhaben).
- Ankauf von Werken und kulturhistorischen Objekten.
- Beiträge im Rahmen von Sonderaktivitäten (z.B. Wettbewerbe, Preise, Auszeichnungen, einmalige Impulsbeiträge).
- Wiederkehrende Betriebsbeiträge an Institutionen und Vereine. Diese Beiträge sind nur in Ausnahmefällen vorgesehen (z.B. zusammen mit einem Leistungsauftrag) und werden in der Regel für drei Jahre gesprochen.
Zugehörige Objekte
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