Anpassung Bibliotheksgebührenverordnung per 1. August 2026
Die Bibliotheksgebührenverordnung wird per 1. August 2026 angepasst. Für die Einwohnerinnen und Einwohner von Stans und der Vertragsgemeinden bleiben die Jahresgebühren für die Nutzung der Bibliothek weiterhin kostenlos. Für Dritte werden die Gebühren jedoch erhöht.