Inhalt
Öffentliche Auflage: Teilrevision Nutzungsplanung
Die öffentliche Auflage dieser Teilrevision der Nutzungsplanung erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, die eine Mindestauflagefrist von 30 Tagen vorsehen. Die hierfür erforderlichen Unterlagen wurden in den vergangenen zwei Jahren umfassend erarbeitet und stehen nun vollständig zur Verfügung. Damit ist der geeignete Zeitpunkt für die öffentliche Auflage erreicht, um die Teilrevision der Nutzungsplanung voraussichtlich an der kommenden Herbstversammlung vom 26. November 2025 zur Abstimmung zu bringen. Vorab werden weitere Möglichkeiten geboten, um sich umfassend zu informieren.
Die Teilrevision der Nutzungsplanung stellt einen wesentlichen Baustein für die künftige räumliche Entwicklung der Gemeinde dar und bildet die Grundlage für nachgelagerte Planungsprozesse und Verfahren.
Die Gemeinde Stans informiert mit dieser Mitteilung frühzeitig und gesondert über die Auflage, um sicherzustellen, dass alle interessierten Personen rechtzeitig Einsicht nehmen und bei Bedarf Stellungnahmen einreichen können.
Auflagefrist
Mittwoch, 16. Juli 2025 bis Donnerstag, 14. August 2025
Auflageort
Gemeinde Stans, Stansstaderstrasse 18, 6370 Stans, während den Schalteröffnungszeiten.
Einwendungen
Einwendungen gegen die Teilrevision sind schriftlich und begründet bis spätestens
Donnerstag, 14. August 2025 an den Gemeinderat Stans einzureichen.
Weitere Auskünfte
Bauamt Stans, Telefon 041 619 01 20, E-Mail bauamt@stans.nw.ch
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Flyer_Vorankündigung öffentliche Auflage (PDF, 1.82 MB) | Download | 0 | Flyer_Vorankündigung öffentliche Auflage |