Einwohnerdienste und Bescheinigungen

Umzug

Anmeldung / Zuzug

Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Schweizer Staatsangehörige Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger melden sich innert 14 Tagen elektronisch a…

Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Schweizer Staatsangehörige

Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger melden sich innert 14 Tagen elektronisch auf dem Portal eUmzugCH oder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung an.

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Falls Sie Kinder haben: Familienbüchlein/Familienausweis oder Geburtsschein der Kinder, Scheidungsurteil/Gerichtsurteil über die elterliche Sorge
  • Nachweis der obligatorischen Krankenkasse (Krankenkassenkarte oder Krankenversicherungspolice)
  • Kopie Miet- oder Untermietvertrag

 

Wehrdienstpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden anzumelden.

Zivilschutzpflichtige haben sich beim Amt für Militär und Zivilschutz anzumelden.

Möchten Sie sich als Wochenaufenthalter/in anmelden, können Sie den eUmzug-Dienst leider nicht benutzen. Wir bitten Sie in diesem Fall sich persönlich bei uns zu melden. Für die Anmeldung benötigen Sie einen Interimsausweis (Heimatausweis). Sie erhalten diesen bei Ihrer aktuellen Wohngemeinde.

Ausländische Staatsangehörige

Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger melden sich innert 14 Tagen elektronisch auf dem Portal eUmzugCH oder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung an.

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Gesuchsformular
  • Ausländerausweis
  • Pass oder Ausweis
  • Nachweis der obligatorischen Krankenkasse (Krankenkassenkarte oder Krankenversicherungspolice)
  • Kopie Miet- oder Untermietvertrag
  • Heiratsurkunde/Scheidungsurteil
  • Geburtsurkunde
  • Arbeitsvertrag

 

Für eine Anmeldung aus dem Ausland müssen Sie persönlich bei uns am Schalter erscheinen.

Zur besonderen Beachtung für alle Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger

Bei schulpflichtigen Kindern ist der Zuzug bei der Schuladministration zu melden.

Feuer- und Elementarversicherung für Gebäude und Mobiliar sind im Kanton Nidwalden obligatorisch. Zuständig ist die Nidwaldner Sachversicherung, Riedenmatt 1,  6371 Stans, Tel. 041 618 50 50.

 

Preis
Die Anmeldung in unsere Gemeinde ist kostenlos.

Wohnsitzbestätigung

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit, zur Anmeldung für eine Weiterbildung oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung a…

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit, zur Anmeldung für eine Weiterbildung oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung direkt am Schalter beziehen, telefonisch oder über den Online-Schalter bestellen.

Preis
CHF 20.00

Adressänderung / Umzug

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Stans oder innerhalb des Gebäudes um? Bitte melden Sie uns die Adressänderung innert 14 Tagen per Telefon, elektronisch unter eUmzugCH oder persönlic…

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Stans oder innerhalb des Gebäudes um?

Bitte melden Sie uns die Adressänderung innert 14 Tagen per Telefon, elektronisch unter eUmzugCH oder persönlich am Schalter.

Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben:
• Datum der Adressänderung
• Neue Adresse
• Name der Mitbewohner / Untermieter
• Stockwerk und Anzahl Zimmer der Wohnung
• Evt. Vormieter der Wohnung

Bitte stellen Sie uns eine Kopie vom Miet- oder Untermietvertrag zu.

Wehrdienstpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden betreffend der Adressänderung zu melden.

Zivilschutzpflichtige haben sich beim Amt für Bevölkerungsschutz Nidwalden betreffend der Adressänderung zu melden.

Bei schulpflichtigen Kindern ist der Umzug bei der Schuladministration zu melden.

Preis
Die Adressänderung ist in unserer Gemeinde kostenlos.

Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Bitte melden Sie den Wegzug innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Stans, Einwohnerk…

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Bitte melden Sie den Wegzug innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Stans, Einwohnerkontrolle, damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können. Das können Sie entweder elektronisch unter eUmzugCH oder direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle machen. Wenn Sie sich elektronisch abmelden, können Sie gleich die Anmeldeformalitäten Ihrer neuen Wohngemeinde in einem Schritt vornehmen. 

Bei einem Wegzug ins Ausland kommen Sie bitte persönlich bei uns am Schalter vorbei.

Wehrdienstpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden abzumelden.

Zivilschutzpflichtige haben sich beim Amt für Militär und Zivilschutz abzumelden.

Schulpflichtige Kinder

Bei schulpflichtigen Kindern ist der Wegzug bei der Schuladministration zu melden.

Preis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.

Interimsausweis (Heimatausweis)

Der Interimsausweis, auch Heimatausweis genannt, gilt als Ausweispapier für Aufenthalter (z. B. Studien-, Wochen- oder Heimaufenthalt). Dieser wird am Aufenthaltsort hinterlegt. Der I…

Der Interimsausweis, auch Heimatausweis genannt, gilt als Ausweispapier für Aufenthalter (z. B. Studien-, Wochen- oder Heimaufenthalt). Dieser wird am Aufenthaltsort hinterlegt.

Der Interimsausweis ist ein Ausweispapier, das in den nachfolgend erwähnten Fällen bei der Einwohnerkontrolle des Wochenaufenthaltsortes zu hinterlegen ist:

  • Personen, die sich während der Woche anderorts beruflich aufhalten und an den Wochenenden an den Wohnsitz zurückkehren (Wochenaufenthalter).
  • Personen, die sich saisonbedingt beruflich andernorts aufhalten und nach Beendigung der Saison an den Wohnsitz zurückkehren.
  • Studierende und Personen mit längerem Anstalts- oder Sanatoriumsaufenthalt, Ausweispapier am Anstaltsort, sofern die Aufenthaltsgemeinde dies verlangt.
  • Personen, die mehr als an einem Ort Niederlassung haben, für die sogenannte Nebenniederlassung.

 

Der Interimsausweis wird von der Einwohnerkontrolle des Wohnsitzes ausgestellt. Dieser ist befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr an die Wohnsitzgemeinde ist dieser der Einwohnerkontrolle sofort zurückzugeben.

Für die Ausstellung des Interimsausweises benötigen wir von Ihnen die Aufenthaltsadresse sowie die Aufenthaltsdauer. Ein Wochenaufenthalt kann in der Regel nicht begründet werden, wenn sich Ihr dauernder Lebensmittelpunkt in der Aufenthaltsgemeinde befindet.

Preis
CHF 20.00

Grundbuchauszüge

Bei Grundbuchauszügen handelt es sich um Beschriebe der Grundstücke. Daraus sind die Grösse des Grundstückes, Eigentümer, Dienstbarkeiten, Vormerkungen, Anmerkungen und Grundpfandrechte …
Bei Grundbuchauszügen handelt es sich um Beschriebe der Grundstücke. Daraus sind die Grösse des Grundstückes, Eigentümer, Dienstbarkeiten, Vormerkungen, Anmerkungen und Grundpfandrechte ersichtlich.

Dabei wird zwischen einem vollständigen Auszug und einem Teil-Auszug (ohne Vormerkungen und Grundpfandrechte) unterschieden. Teil-Auszüge werden vor allem für Baueingaben erstellt.

Für Auszüge aus den Grundbuchplänen (Katasterplänen) ist nicht das Grundbuchamt zuständig, sondern die mit der Grundbuchvermessung beauftragte Trigonet AG in Stans (www.trigonet.ch).
Die Pläne können auch direkt selber heruntergeladen werden (unter www.gis-daten.ch / KARTEN / Plan für das Grundbuch).

Preis
CHF 30.00 pro Grundstück

Amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften

Zurzeit sind amtliche Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten bei uns nicht möglich. Für Beglaubigungen melden Sie sich bitte bei der Staatskanzlei Nidwalden oder beim Grundbuch…

Zurzeit sind amtliche Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten bei uns nicht möglich. Für Beglaubigungen melden Sie sich bitte bei der Staatskanzlei Nidwalden oder beim Grundbuchamt Nidwalden

Staatskanzlei NW
Dorfplatz 2, 6371 Stans
Tel. 041 618 79 02
E-Mail: staatskanzlei@nw.ch

Grundbuchamt NW
Bahnhofplatz 3, 6371 Stans
Tel. 041 618 72 74
Kontaktformular Grundbuchamt