Gesuch um die Beseitigung von Bäumen

Massgebende Vorschrift: Art. 9, Abs. 4 Bau- und Zonenreglement.

«Bäume ab einem Stammumfang von 65 cm (gemessen auf 1.00 m Höhe) dürfen innerhalb der Bauzone nur gefällt werden, wenn ein begründetes Gesuch beim Gemeinderat eingereicht worden ist und der Gemeinderat eine Bewilligung erteilt hat. Die Bewilligung wird nur im Falle von Sicherheitsgefährdung, Instabilität sowie bei sehr starker Beschädigung durch Schädlingsbefall oder Krankheit erteilt.»

Informationen

Datum
19. Februar 2025

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Formular Bäume fällen / Gesuch um die Beseitigung von Bäumen (PDF, 996.04 kB) Download 0 Formular Bäume fällen / Gesuch um die Beseitigung von Bäumen
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