Kaminfeger und Feuerungskontrolleur
Die Unterhaltspflicht liegt neu vollständig beim Gebäudeeigentümer. Er sorgt für die sicherheitstechnische Wartung durch eine zugelassene Fachperson, lässt Mängel beheben und dokumentiert die geleistete Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie unter www.sichere-sache.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und www.umwelt.nw.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
öffentliche Zulassungsliste KaminfegerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
öffentliche Zulassungsliste FeuerungskontrolleurExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.