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Hinterlegungsstelle für Verfügungen von Todes wegen und für Vorsorgeaufträge. Merkblatt

Seit 1. Januar 2019 sind im Kanton Nidwalden die Gemeinden zuständig für die Hinterle-gungsstelle von Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge) und von Vor-sorgeaufträgen.


Gestützt auf das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB, NG 211.1) sind die Wohnsitz-gemeinden für die rechtmässige Entgegennahme, Aufbewahrung und Herausgabe dieser Doku-mente zuständig und verantwortlich. Bei der Gemeindeverwaltung Stans wird die Hinterlegungs-stelle bei den Zentralen Diensten geführt. Die hinterlegten Dokumente werden im Einwohnerregister der betroffenen Person vermerkt.

Informationen

Datum
1. Januar 2019

Dokumente

Name
Merkblatt_Hinterlegungsstelle.pdf (PDF, 1.26 MB) Download 0 Merkblatt_Hinterlegungsstelle.pdf

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