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Einwohnerkontrolle. Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Schweizer Staatsangehörige

Bitte melden Sie den Wegzug innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Stans, Einwohnerkontrolle, damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können. Das können Sie entweder elektronisch unter eUmzugCH oder direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle machen. Wenn Sie sich elektronisch abmelden, können Sie gleich die Anmeldeformalitäten Ihrer neuen Wohngemeinde in einem Schritt vornehmen. Ist ein Heimatschein bei uns hinterlegt, wird dieser direkt an die Einwohnerkontrolle der neuen Wohngemeinde zugestellt.

Bei einem Wegzug ins Ausland kommen Sie bitte persönlich bei uns am Schalter vorbei.

Wehrdienstpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden abzumelden.

Zivilschutzpflichtige haben sich beim Amt für Bevölkerungsschutz Nidwalden abzumelden.

Ausländische Staatsangehörige

Bitte melden Sie sich unter Vorlage des Ausländerausweises beim Amt für Migration ab.

Schulpflichtige Kinder

Bei schulpflichtigen Kindern ist der Wegzug bei der Schuladministration zu melden.

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