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Amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften

Für eine amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften bitte vorgängig einen Termin vereinbaren. (Tel. 041 619 01 00)

Beurkundungsverordnung 268.11/268.12

Beglaubigung einer Abschrift / Kopie

Bescheinigung, dass die Abschrift oder Kopie mit dem der Urkundsperson vorgewiesenen oder von ihr selbst hergestellten Schriftstück übereinstimmt.

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Die Gemeindeschreiberin beglaubigt Unterschriften, Abschriften und Übersetzungen. Bitte bringen Sie immer das Originaldokument mit. Weisen Sie sich mit einem Personaldokument (Pass oder ID) aus.

Amtliche Beglaubigung einer Unterschrift
Die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung, dass die Unterschrift in Gegegenwart des Beglaubigenden angebracht oder von jenem, der sie angebracht hat, als seine Unterschrift anerkannt worden ist.

Amtliche Beglaubigung einer Abschrift
Die amtliche Beglaubigung einer Abschrift besteht in der Bescheinigung, dass diese mit einem dem Beglaubigenden vorgewiesenen Dokument übereinstimmt. Gleiches gilt für Kopien aus einem Dokument. Die Kopien werden direkt auf der Gemeinde erstellt.

Amtliche Beglaubigung einer Übersetzung
Die amtliche Beglaubigung der Übersetzung eines Dokumentes besteht in der Bescheinigung des Beglaubigenden, dass die Übersetzung richtig ist. Nimmt der Beglaubigende die Übersetzung nicht selber vor, so zieht er einen Übersetzer bei. Dieser hat auf der Übersetzung ihre Richtigkeit unterschriftlich zu bestätigen.


Gebühren für Beglaubigung einer Abschrift / Kopie:
Von Dritten hergestellte Kopien und Auszüge:
CHF 20.-- für die erste Seite und CHF 5.-- für jede weitere Seite

Achtung: Wenn die Kopien von Dritten hergestellt werden, muss von den Mitarbeitern der Verwaltungsdienste überprüft werden, ob die Kopien mit dem Original übereinstimmen.

Von der Gemeinde hergestellte Kopien und Auszüge:
CHF 10.-- für die erste Seite und CHF 2.-- für jede weitere Seite.


Gebühren für Unterschriftenbeglaubigung:
CHF 25.-- je Unterschrift

Bei gleichzeitiger Beglaubigung mehrerer Unterschriften auf demselben Schriftstück beträgt die Gebühr CHF 25.-- für die erste und CHF 10.-- für jede weitere Unterschrift.
(z.B. 3 Unterschriften = CHF 45.--)

Zugehörige Objekte